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Bestimmungen über Dauervisa Dauervisa ( Visa für längerfristige Aufenthalte ) haben eine Gültigkeit von höchstens einem Jahr. Die Art des Dauervisums richtet sich nach dem Zweck des Aufenthaltes. Allgemeines : Über die Ausstellung eines Dauervisums entscheidet immer die Zentrale Ausländerbehörde. Belügyminisztérium - Bevándorlási és Állampolgársági
Hivatal
Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft im Innenministerium Adresse : Budafoki út 60., H - 1117 Budapest Tel. : 00 36 1 / 463 91 00 Die Zuständigkeit der Botschaft erstreckt sich bei Dauervisa ausschließlich auf die Entgegennahme der Anträge, auf deren Weiterleitung und - bei positiver Entscheidung der Zentralen Ausländerbehörde - auf die Aushändigung der Visa. Bei der Zentralen Ausländerbehörde können weder Visaanträge gestellt noch Visa ausgehändigt werden. Das Verfahren dauert bei vollständigem Antrag ( d. h. wenn alle Angaben und Anlagen vorliegen ) mindestens 60 Tage. Die Botschaft hat keine Möglichkeit, die Fristen, das Verfahren oder die Entscheidung der Zentralen Ausländerbehörde zu beeinflussen. Allgemeine Voraussetzungen des Antrags :
Die Art des Dauervisums richtet sich nach dem Zweck des Aufenthaltes :
I. Arbeitsvisum : Ein Antrag auf Arbeitsvisum ist zu stellen, wenn der Antragsteller eine rechtskräftige Arbeitsgenehmigung hat. Dem Antrag beizufügende zusätzliche Unterlagen :
II. Erwerbsvisum : Ein Antrag auf Erwerbsvisum ist zu stellen, wenn der Antragsteller eine nicht-arbeitserlaubnispflichtige Erwerbstätigkeit ausüben möchte. Dem Antrag beizufügende zusätzliche Unterlagen :
III. Studienvisum : Dem Antrag ist zusätzlich die Aufnahmebestätigung der Schule bzw. Hochschule beizufügen. Bei Anträgen auf Studienvisa wird auch eine Bestätigung über die Unterkunftsmöglichkeit in einem Studentenwohnheim als Beleg über die Unterkunft angenommen. IV. Visum zwecks Heilbehandlung : Dem Antrag beizufügende zusätzliche Unterlagen :
V. Besuchs-Dauervisum : Dem Antrag ist ein von der zuständigen ungarischen Ausländerbehörde ausgestelltes, amtlich bestätigtes Einladungsschreiben ( "Meghívólevél" ) beizufügen. VI. Dauervisum zwecks Familienzusammenführung : Dem Antrag beizufügende zusätzliche Unterlagen :
VII. Dauervisum für sonstige Zwecke : Ein Antrag auf "Dauervisum für sonstige Zwecke" ist zu stellen, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz nach Ungarn verlegen will, ohne dort eine Erwerbstätigkeit auszuüben. ( z. B. für Rentner, die ihren Lebensabend in Ungarn verbringen möchten. ) Das bei den "Allgemeinen Voraussetzungen des Antrags" beschriebene ist auch hier zu beachten ( Belege über die Unterkunft, zur Bestreitung des Lebensunterhalts usw. ). Wenn der Antragsteller Eigentümer einer Wohnung in Ungarn ist, muß er dem Antrag einen nicht früher als vor einem Monat ausgestellten Grundbuchauszug beifügen. zurück zur Hauptseite Konsularische und Visa-Angelegenheiten |
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letzte Änderung dieser Seite : 25.10.2004
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