Besondere Einfuhrbestimmungen
( Haustiere, Jagdwaffen )
A. Haustiere
Nach Ungarn dürfen grundsätzlich alle Haustiere ( Hunde, Katzen, Kleintiere usw. ) eingeführt werden.
Dafür gelten die folgenden Bedingungen :
- Hunden, Katzen, Frettchen (seit 1. Oktober 2004): Ein Heimtierausweis (pet pasport) muss bei der Reise nach Ungarn für sie mitgeführt werden, der von einem amtlichen Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres, gegebenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde (Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003).
- Andere Kleintiere: Die Vorlage eines internationalen Impfausweises, der auch die in der Bundesrepublik Deutschland nötigen Impfungen ( gegen Tollwut, Staupe usw. ) enthält. Die Tollwutimpfung muß mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor der Einreise erfolgen. Eine Bescheinigung des Amtstierarztes, wonach das untersuchte Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und im Umkreis von 30 bis 40 km in den letzten vier Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Diese Bescheinigung muß für alle Tiere - also auch für Vögel - vorgelegt werden und darf nicht älter sein als acht Tage.
- Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden, in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maulkorbpflicht.
- Für Hunde wird eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
- Bitte beachten Sie, daß das Baden von Hunden im Balaton und im Velence-See behördlich verboten ist. Hunde dürfen in Freibäder nur dann mitgenommen werden, wenn dies dort ausdrücklich gestattet ist.
- Sogenannte gefährliche Hunde oder "Kampfhunde" dürfen nach Ungarn nicht eingeführt werden. Zu den gefährlichen Hunderassen gehören in Ungarn:
- Bullterrier
- Pitbull
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullmastiff
- Tosa-Inu
- Argentinischer Dogge
- Bordeux Dogge
- Fila Brasiliero
- Bandog
- Mischlinge der oben aufgeführten Rassen.
B. Jagdwaffen
Zur Einfuhr einer Jagdwaffe für maximal 90 Tage muß vorab eine Genehmigung bei der Zollbehörde beantragt werden. Hierzu müssen folgende Dokumente vorgelegt werden :
- Nachweis darüber, daß der Ausländer berechtigt ist, eine Waffe zu führen ( Waffenschein, Jagdgenehmigung )
- Bei der Teilnahme an der Jagd oder Sportschießen ein Einladungsschreiben des ungarischen Jagd- oder Sportvereins, bzw. Jagdgenehmigung.
Bitte beachten Sie, daß es verboten ist, beim Verlassen von Ungarn die eingeführte Waffe in der privaten Immobilie oder bei anderen natürlichen oder juristischen Personen zur Aufbewahrung zu hinterlassen. Ausländische Staatsbürger dürfen ihre Waffen in diesem Falle ausschließlich zur polizeilichen Lagerung hinterlassen.
C. Weitere Auskünfte
Weitere Informationen finden Sie unter :
www.vam.hu
( in englischer Sprache ) oder
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Zollinformation
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Telefon :
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0036 - 1 / 470 41 - 21 oder - 22
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Fax :
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0036 - 1 / 470 41 - 20
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eMail :
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[email protected]
( auch in deutscher Sprache )
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Grenzübergang Hegyeshalom
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Telefon :
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0036 - 96 / 22 01 66
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Grenzübergang Sopron
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Telefon :
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0036 - 99 / 31 16 84
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