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Antrag auf einen ungarischen Reisepaß A. Allgemeines Abgelaufene ungarische Reisepässe können nicht verlängert werden; es ist ein neuer Reisepaß zu beantragen. Voraussetzung der Ausstellung eines neuer Reisepasses ist ggf. auch die standesamtliche Registrierung des Familienstandes ( Eheschließung, Scheidung ). Sie kann gleichzeitig mit der Antragstellung auf den Reisepass in der konsularischen Vertretung beantragt werden. Hierzu müssen die entsprechenden Dokumente ( Heirats- bzw. Sterbeurkunde, rechtskräftiger Scheidungsurteil o.ä. ) vorgelegt und ggf. zusätzliche Gebühren entrichtet werden. B. Antragsstellung Der Antrag muß persönlich gestellt werden. Die neuen Reisepässe werden im Innenministerium der Republik Ungarn in Budapest ausgestellt. Das Verfahren dauert etwa sechs bis acht Wochen. Sollte eine standesamtliche Registrierung notwendig sein, verlängert sich das Verfahren entsprechend. Notwendige Unterlagen :
Bei verlorenen, vernichteten oder beschädigten Pässen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. C. Paßantrag für Minderjährige und betreute Personen
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letzte Änderung dieser Seite : 25.10.2004
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