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Transit-Transporte durch Ungarn :
A. Allgemeines Humanitäre Güter sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, zur Besserung der Lebens- bzw. sozialen Verhältnisse eines breiten Kreises inländischer oder ausländischer Bürger beizutragen, so insbesondere Lebensmittel, Kleidung, Möbel, Haushaltsartikel und Medikamente, die unentgeltlich verteilt werden. Genußmittel und Kraftwagen gelten nie als humanitäre Güter. B. Verfahren Die Lieferung von humanitären Gütern über Ungarn ist unabhängig vom Wert ohne Hinterlegung einer Zollkaution möglich, wenn sie durch eine eingetragene Hilfsorganisation oder eine Kirchengemeinde erfolgt und die Bestätigung der zuständigen ungarischen Auslandsvertretung vorliegt. Für Private kann keine Bestätigung ausgestellt werden. Zur Ausstellung dieser Bestätigung werden benötigt :
Die Auslandsvertretung stellt die Bestätigung zur Vorlage bei der Zollbehörde in dreifacher Ausfertigung aus. Die Ladeliste ist der Zollbehörde ebenfalls in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Die Lieferung kann über die Grenzübergänge erfolgen, die für den internationalen Personen- und Warenverkehr vorgesehen sind. Kraft der Bestätigung sind die zur humanitären Lieferung benutzten LKWs auch vom Wochenend-Fahrverbot freigestellt. Um die Lieferung durchführen zu können, ist außerdem eine Transportgenehmigung bei der Regierung der Oberpfalz Sachgebiet 310.1 93039 Regensburg Telefon : 0941 - 56 80 - 331, - 332, - 325 oder - 316 Telefax : 0941 - 56 80 - 388 eMail : [email protected] einzuholen. Anträge können dort per Post, Telefax oder eMail gestellt werden. Antragsformulare erhalten Sie hier als Download oder per Fax-Abruf unter 0941 - 56 80 - 388. Die Transportgenehmigung muß an der ungarischen Grenze ebenfalls vorgelegt werden. Drei wichtige Hinweise : 1. Die von der Botschaft auf Antrag ( Download des Formulars ) ausgestellte Bestätigung bezieht sich nur auf den humanitären Zweck der Lieferung. Der Anspruch auf Freistellung von der Zoll- bzw. Zollkautionszahlungspflicht wird von der ungarischen Zollbehörde bei jeder Lieferung - ohne Rücksicht auf die Bestätigung der Botschaft - beim Grenzübertritt überprüft. Die Höhe einer eventuellen Zollkaution richtet sich nach dem von der Zollbehörde festgestellten Wert der Güter. 2. Sollten die zu liefernden humanitären Güter besonderen Veterinär- oder Pflanzenschutzbestimmungen unterliegen, ist zum Grenzübertritt auch die eventuell erforderliche Sonderbestätigung von der zuständigen ungarischen Behörde einzuholen. 3. Bitte melden Sie bei der Ausfuhr beim Grenzzollamt an, daß die Güter Ungarn verlassen! C. Weitere Auskünfte Weitere Informationen finden Sie unter :
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letzte Änderung dieser Seite : 12.12.2003
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