1. Vom Europa-Abkommen bis zur Vorbereitung der Beitrittsverhandlungen
1.1. Assoziierungsabkommen
Die Rechtsbasis der Kontakte zwischen der Europäischen Gemeinschaft ( EG ), später Europäischen Union ( EU ), deren Mitgliedstaaten und Ungarn bestimmte das 1991 unterzeichnete Assoziierungsabkommen ( "Europa-Abkommen" ), das im Februar 1994 in Kraft trat. Es wurde durch weitere, auf einzelne Gebiete bezogene Verträge ergänzt. Aufgrund des Beschlusses auf dem Gipfeltreffen des Europäischen Rates in Kopenhagen 1993 wurden durch dieses Europa-Abkommen die Länder, die den festgelegten Voraussetzungen entsprachen, als Beitrittskandidaten anerkannt.
Das Abkommen bestimmte - über den Handel hinaus - politische und wirtschaftliche Bereiche der Zusammenarbeit. Ein allgemeines Kennzeichen des Abkommens ist, dass in mehreren wichtigen Bereichen mit zeitlich asymmetrischem Charakter Liberalisierungs- und Harmonisierungsverpflichtungen bestimmt und aufgrund des Abkommens umgesetzt wurden.
Die Voraussetzungen des Beitritts wurden vom Europäischen Rat ( Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten ) in Kopenhagen im Juni 1993 formuliert.
Diese "Kopenhagener Kriterien" umfassen für die Kandidaten
die Stabilität der Demokratie und ihrer Institutionen ( Rechtsstaat, Mehrparteiensystem, Menschenrechte, Schutz von Minderheiten );
eine funktionierende Marktwirtschaft;
die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck in der Union standhalten zu können;
die Fähigkeit zur Übernahme der Rechte und Pflichten, die sich aus dem rechtlichen Besitzstand der EU ergeben;
und andererseits
die Fähigkeit der EU zur Aufnahme neuer Mitglieder, ohne an Integrationsdynamik zu verlieren.
Der Rat hat erklärt, dass die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die dies wünschen, Mitglieder der EU werden können, sobald sie in der Lage sind, den mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen zu erfüllen.
Die ungarische Regierung hat am 31. März 1994 nach der Ermächtigung des Parlaments und unter Berücksichtigung der Ratserklärung den Beitrittsantrag der Republik Ungarn der EU offiziell überreicht.
Im Juli 1997 stellte die Europäische Kommission das Reformpaket "Agenda 2000" vor. Sie entsprach damit der Forderung des Europäischen Rates, ein Dokument zur Erweiterung und zur Reform der Gemeinschaftspolitiken sowie zum Finanzrahmen der Union für die Zeit nach dem 31. Dezember 1999 vorzulegen. Beigefügt wurden die Stellungnahmen der Kommission zu den einzelnen Beitrittsanträgen.
In der Stellungnahme wurde die Lage der Kandidatenländer im Hinblick auf die Erfüllung der Beitrittskriterien beurteilt. Dabei berücksichtigte die Kommission Informationen von seiten der Bewerberländer, Beurteilungen der Mitgliedstaaten, Berichte und Entschließungen des Europäischen Parlaments, die Arbeiten anderer internationaler Organisationen und der Internationalen Finanzinstitutionen und trug den im Rahmen der Europa-Abkommen erzielten Fortschritten Rechnung. Schließlich boten die Stellungnahmen nicht nur eine Beurteilung der Leistung jeden Landes bis 1997, sondern auch eine Vorausschau auf die zu erwartenden Fortschritte.
Die Kommission empfahl, nachdem sie die Erfüllung der Beitrittskriterien beurteilt hatte, die Einleitung von Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Zypern und Ungarn.
Die Agenda 2000 hat den künftigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2000 - 2006 dargelegt und auch zwei neue Beitrittsvorbereitungsinstrumente "ISPA" ( Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung für den Beitritt ) und "SAPARD" ( Beitrittssonderprogramm für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung ) eingeführt.
Seit den Stellungnahmen von 1997 hat die Kommission in den alljährlich erstellten Regelmäßigen Berichten die Fortschritte der Bewerberländer im Hinblick auf die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien bewertet. Bei jedem Kriterium wurden die Fortschritte anhand einer detaillierten, einheitlichen Checkliste geprüft, so dass bei jedem Land dieselben Aspekte berücksichtigt wurden und ein transparentes Vorgehen gewährleistet war.
Auf der Grundlage der Empfehlungen der Europäischen Kommission beschloß der Europäische Rat von Luxemburg im Dezember 1997, einen allgemeinen Erweiterungsprozeß für alle Länder einzuleiten, die der EU beitreten möchten. Er umfaßte verschiedene Instrumente :
1. Die Europakonferenz.
Sie vereinte jene Länder, die der EU beitreten möchten. Die Konferenz war ein multilaterales politisches Forum für Themen von gemeinsamem Interesse, wie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ( GASP ), Justiz und Inneres sowie die unter regionale Zusammenarbeit fallenden wirtschaftlichen Aktivitäten.
2. Den Beitrittsprozeß.
Er wurde am 30. März 1998 in Brüssel für alle zehn assoziierten mittel- und osteuropäischen Staaten und Zypern eröffnet.
Es handelte sich um einen fortschreitenden und alle Kandidaten einbeziehenden Prozeß, da alle diese Länder der EU zu gleichen Bedingungen beitreten werden, ungeachtet der Frage, ob oder wann mit ihnen bereits Beitrittsverhandlungen eingeleitet worden sind. Dieser Prozeß umfaßte eine intensivierte Heranführungsstrategie, ein sogenanntes Screening ( Vergleich des Rechtsbestandes der Kandidatenländer mit dem der Union ), die Beitrittsverhandlungen sowie ein Überprüfungsverfahren.
3. Die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.
Zunächst wurde mit Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, Estland, Slowenien und Zypern verhandelt, dann - auf der Grundlage des Beschlusses des Europäischen Rats in Helsinki - auch mit den anderen Beitrittskandidaten, ausgenommen die Türkei. Die Verhandlungen konzentrierten sich speziell auf die Bedingungen, zu denen die Bewerberländer das "Acquis Communautaire" übernehmen, umsetzen und anwenden. In einigen Fällen war es möglich, Übergangsvereinbarungen zu treffen, sie mußten jedoch in ihrem Umfang und ihrer Dauer begrenzt sein.
Die erste Phase der Beitrittsverhandlungen, das Screening, die Bestandsaufnahme der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands wurde am 27. April 1998 eingeleitet. Dabei wurde für Ungarn geprüft, inwieweit seine Gesetzgebung mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften vereinbar ist. Diese Bewertung wurde von der Kommission gemeinsam mit Ungarn vorgenommen und im Juli 1999 abgeschlossen. Das Ziel bestand darin, mögliche Problembereiche zu ermitteln, die in den Verhandlungen zu behandeln wären.
Für jeden Bereich wurde eine Übersicht der Rechtsakte aufgestellt, die Ungarn verabschieden oder ändern mußte, damit das ungarische Recht möglichst rasch und noch vor dem Beitritt mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand vereinbar wird. Hiervon ausgenommen ist eine sehr begrenzten Zahl von Vorschriften, die aufgrund der Übergangsfristen erst einige Jahre nach dem Beitritt harmonisiert werden müssen. Insgesamt sind etwa 6.000 Rechtsvorschriften überprüft worden.
Die Beitrittsverhandlungen fanden im Rahmen von Konferenzen auf Ministerebene statt. Ihnen sind jeweils ein oder mehrere vorbereitende Treffen auf Stellvertreterebene vorausgegangen.
Zur Eröffnung der konkreten Verhandlungen mußten drei Bedingungen erfüllt werden : Begonnen wurde mit dem multi- und bilateralen "Screening" des gegebenen Kapitels. Danach wurde die Verhandlungsposition des jeweiligen Landes bezüglich dieses Kapitels in Form eines "Position Papers" erstellt und der EU überreicht. Als dritten Schritt formulierten die Mitgliedstaaten ihre gemeinsame Position ( "Common Position" ) zu der von dem beitrittswilligen Land festgelegten Verhandlungsposition.
Das aus ca. 20.000 Rechtsakten bestehende "Acquis Communautaire" ist, um die Beitrittsverhandlungen zu strukturieren, in 31 Kapitel unterteilt worden.
Die Beitrittsverhandlungen dauerten vier Jahre. Die Delegationen haben in dieser Zeit eine enorme Arbeit geleistet. Es ist gelungen, ausgeglichene, gute Lösungen, Kompromisse auszuarbeiten und anzunehmen.
Parallel mit den Verhandlungen hat Ungarn auch im Inneren sein Vorbereitungsprogramm erfolgreich durchgeführt und die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen-institutionellen Bedingungen des Beitritts erfüllt. Bis zum Beitritt mußte aber auch die öffentliche Verwaltung in die Lage versetzt werden, den aus der Mitgliedschaft sich ergebenden Aufgaben gerecht zu werden, um als Mitgliedsland funktionieren zu können.
Am 1. Mai 2004 ist der Traum wahr geworden. Ungarn gehört endgültig und nun auch institutionell zu Europa. Jetzt kommen die Alltagsaufgaben, die nicht weniger spannend und schwierig sein werden. Ungarn muß den Herausforderungen innerhalb der EU gerecht werden und die neuen Chancen effizient wahrnehmen.