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Einreisebestimmungen für sonstige Ausländer :
A. Allgemeine Einreisebedingungen Nicht-ungarische Staatsbürger dürfen grundsätzlich nur mit einem gültigen Reisepaß und - mit Ausnahmen - einem durch die ungarischen Behörden ausgegebenen gültigen Visum die ungarische Staatsgrenze überschreiten und sich auf dem Territorium der Republik Ungarn aufhalten. Aufgrund völkerrechtlicher Abkommen können Bürger einiger Staaten - wenn sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen - mit ihrem Reisepaß ohne Visum einreisen und sich für die im jeweiligen Vertrag festgelegte Zeit ohne weitere Genehmigung in der Republik Ungarn aufhalten. B. Antrag auf ein Visum Der Visumantrag ist auf dem vorgeschriebenen Formular bei der nach dem ständigen oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Ausländers zuständigen ungarischen Auslandsvertretung persönlich einzureichen, es ist keine Bearbeitung per Post möglich. Die Bearbeitungsdauer beträgt fünf Arbeitstage, für Dauervisa etwa 60 Tage. Für den Visumantrag sind folgende Unterlagen einzureichen :
C. Sonderbestimmungen für Minderjährige :
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letzte Änderung dieser Seite : 25.10.2004
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