Die Rede der Präsidentin des Ungarischen Parlaments, Frau Katalin Szili, zu EU-Angelegenheiten vom 9. Mai 2003 in der Ungarischen Botschaft Berlin

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen!

Viele haben im Laufe der Geschichte von einem einheitlichen Europa geträumt, das durch die Einheit befähigt wäre, den Bedrohungen der außereuropäischen Welt zu widerstehen. Von einem Europa, das die geistigen und technologischen Kapazitäten des Kontinents bündeln, durch eine gewisse Synergie eine neue Qualität schaffen und Europa erneut zur führenden Region der Welt machen würde. Doch waren die für das einheitliche Europa engagierten Denker und Staatsmänner ihrem Ziel nie so nahe wie wir jetzt. Es gibt einige, die sich in Details verlieren, die Probleme der EU analysieren und damit das Ziel, das im Hintergrund der "europäischen Architektur" steht verfehlen. Es ist an der Zeit, dass wir, neue Beitrittsländer, die die Vorteile der EU mehr oder weniger als Außensteher kennen, uns über die technischen Details hinaus mit der neuen Gesinnung Europas identifizieren und gleichzeitig die gegenwärtigen Mitgliedsstaaten daran erinnern, was das einheitliche Europa, die Europäische Union eigentlich ist. Der 16. April ist für Ungarn ein Wendepunkt im Beitrittsprozess. Wie oft hört man heute, dass eine "historische Wende", gar eine "schicksalhafte Wende" an diesem Tag erfolgte, was die wirkliche Bedeutung dieser Wörter etwas in den Hintergrund stellt. Wobei der Beitritt für Ungarn in der Tat eine schicksalhafte Wende ist. Viele hoffen in Ungarn, dass unser Beitritt nicht nur unseren wirtschaftlichen Möglichkeiten eine andere Dimension verleiht, sondern auch, dass das Schicksal des Landes sich zum besseren wendet. Unser Land schließt sich dem euroatlantischen wirtschaftlichen, politischen und institutionellen System an, zu dem es schon immer gehören wollte.

Für die Mehrheit der Bürger in Ungarn bedeutet der Beitritt zur Europäischen Union nicht den Gegensatz zur Unabhängigkeit des Landes sondern deren logische Voraussetzung. Die Bürger sehen im Beitritt den Gipfel des Prozesses, der 1989 seinen Anfang nahm. In den vergangenen dreizehn Jahren haben sich Bürger und führende Politiker darum bemüht, dass der Beitritt Wirklichkeit wird. Heute können wir mit Erleichterung feststellen, dass am 1. Mai 2004, mit dem Beitritt Ungarns die Früchte unserer Arbeit sichtbar werden. Ich bin überzeugt, dass wir mit unserer Entscheidung eine Zukunft für Ungarn schufen, die für das Land ständiges Wachstum und Sicherheit bedeutet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Mit der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages wurde eine wesentliche Phase im Erweiterungsprozess abgeschlossen, jedoch müssen wir im kommenden Jahr qualitativ neuer Aufgaben Herr werden. In dem bis zum Beitritt verbleibenden knappen Jahr müssen wir in Ungarn sowohl auf Regierungs- als auf parlamentarischer Ebene alles dafür tun, dass wir die Versäumnisse nachholen und die Öffentlichkeit vorbereiten. Wir müssen die institutionellen Strukturen schaffen, die in der Vorbereitungsphase eine effektivere Zusammenarbeit zwischen den Regierungsorganen, bzw. zwischen Regierung und Parlament ermöglichen. In der bis zum Beitritt verbleibenden Zeit kommt auch dem Ungarischen Parlament eine ernsthafte Verantwortung zu, wie es auch im Falle der anderen nationalen Parlamente sein wird.

Die wichtigste Aufgabe in der Zeit bis zum Beitritt besteht darin, dass die Parlamente der Mitgliedsstaaten den Beitrittsvertrag im Sinne des vereinbarten Fahrplanes ratifizieren. Die Verschiebung der Ratifizierung wäre nicht nur für die Beitrittsländer, sondern auch für die langfristige Entwicklung der Europäischen Union schädlich. Ganz zu schweigen davon, dass dies wegen der internen Entwicklung und Umgestaltung der Europäischen Union, wobei sich die Situation auch innerhalb der EU ständig ändert - zum Beispiel im Bereich der Agrarpolitik, oder auch hinsichtlich der Verfassungsvertrages - weitere Schwierigkeiten verursachen könnte. Es kann also nicht im Interesse Ungarns oder der weiteren Beitrittskandidaten liegen, dass sie nach Abschluss der Beitrittsverhandlungen einer unbakannten Europäischen Union beitreten, und ich bin überzeugt, dass das auch nicht im Interesse der EU steht. In der Europäischen Union ist das Schicksal der gegenwärtigen und künftigen Mitglieder bereits miteinander verbunden, und das bedeutet, dass wir auch über die Zukunft nur gemeinsam entscheiden können. Aus diesem Grunde halte ich es für angebracht, dass die Unterzeichnung des Verfassungsvertrages erst nach unserem Beitritt, nach dem 1. Mai 2004 durch alle 25 Mitgliedsstaaten erfolgt.

Neben den Volksabstimmungen müssen wir uns jetzt in erster Linie auf den Ratifizierungsprozess konzentrieren. In Anbetracht des Engagements der Mitgliedsstaaten und der Beitrittsländer für die Erweiterung rechnen wir damit, dass der Verfassungsvertrag in allen 25 Hauptstädten mit großer Mehrheit bestätigt wird. Im Interesse des erfolgreichen Ratifizierungsprozesses und zum Zwecke der Besprechung unserer gemeinsamen Aufgaben werden wir im Herbst im Ungarischen Parlament eine Ratifizierungskonferenz unter Beteiligung der 25 Mitgliedsstaaten organisieren, zu der ich die Delegation des Bundesrates/Bundestages einladen möchte.

Parallel zur Ratifizierungsarbeit gibt es auch eine andere wichtige Aufgabe, die auch die Parlamente bewältigen müssen; die Vorbereitung der Öffentlichkeit auf den EU-Beitritt, was ebenfalls eine gemeinsame Aufgabe ist. Es ist auch in den Mitgliedsstaaten wichtig, dass falsche Vorstellungen korrigiert werden, dass das Engagement für die Erweiterung erhalten bleibt, wobei die Akzente selbstverständlich je nach dem betreffenden Land unterschiedlich gesetzt werden. Entscheidend in der Vorbereitungsarbeit in Ungarn wird sein, dass die Bürger möglichst viel über die Aktivitäten der EU und diejenigen spezifischen Themenbereiche erfahren, die ihr Leben betreffen. Wir dürfen nicht vergessen, dass nur ein richtig vorbereitetes und integrationsreifes Land die historischen Möglichkeiten wirklich nutzen kann. Ich halte es für besonders wichtig, dass die verantwortlich denkenden Politiker und Entscheidungsträger die Öffentlichkeit über die Ereignisse und Prozesse, die ihr tägliches Leben direkt oder indirekt beeinflussen, richtig informieren. Aus diesem Grunde gilt die Vorbereitungsphase in Ungarn keinesfalls als abgeschlossen, im Gegenteil: sie kommt erst recht in Gang. Das wichtigste Ziel der neuen Phase, die dem Referendum folgt, besteht darin, die Vorbereitung auf den Beitritt zu unterstützen. Unsere zentrale Botschaft ist, dass sich Ungarn eine erfolgreiche Mitgliedschaft, ein neues Europa wünscht. Wir möchten betonen, dass wir in diesem Prozess mit einem jeden Bürger unseres Landes solidarisch sein müssen. Wenn wir diese Möglichkeit maximal nutzen möchten, brauchen wir ein aktives Verhalten, eine bewusste Vorbereitungsarbeit. In dieser neuen Phase rücken an die Stelle der früher üblichen allgemeinen Botschaften die die Interessen der einzelnen Branchen, Regionen direkt widerspiegelnden spezifischen Informationen - wenn ich es so sagen darf, das tägliche Leben - in den Vordergrund. Es ist besonders wichtig die Öffentlichkeit darüber zu informieren, welche persönlichen Vorbereitungsstrategien für die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen geplant und verwirklicht werden sollten. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass sich auch die Politik auf den Beitritt vorbereitet. Politiker und der öffentliche Bereich tragen eine erhöhte Verantwortung dafür, dass die aus der Mitgliedschaft resultierenden Rechte und Pflichten für alle klar definiert werden. Um die vor uns stehende Vorbereitungsphase erfolgreich zu gestalten, um zu erreichen, dass Ungarn von der Integration profitiert, brauchen wir eindeutige Zielsetzungen, Aufgaben und eine gut durchdachte Strategie. Wir müssen lernen, wie wir unsere Interessen entschlossen durchsetzen, und wir müssen uns an den Entscheidungsmechanismen aktiv beteiligen, die auch uns betreffen. Ich denke, die Beobachtungsphase im Europäischen Parlament und im Rat bedeutet ein hervorragendes Übungsgelände bei der Aneignung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten. Ich hoffe, dass die Teilnahme ungarischer Politiker an diesen Einrichtungen dazu führen wird, dass wir in einem jeden Bereich der Integration als gleichwertige Partner behandelt werden.

Eine hervorgehobene Aufgabe unserer internen Vorbereitung besteht darin, dass wir diejenigen Mechanismen entwickeln, mit deren Hilfe das Parlament eine wirksame Kontrolle über die Regierung ausübern kann. In diesem Sinne haben wir nach den Parlamentswahlen 2002 mit dem Konsens aller parlamentarischen Parteien und der Beteiligung der Regierung im Ungarischen Parlament eine sog. Große Europakommission gegründet, deren Vorsitzende(r) der/die Parlamentspräsident(in) ist. Die Mitglieder der Kommission sind die Fraktionsvorsitzenden und die Vorsitzenden der zuständigen parlamentarischen Ausschüsse; an den Sitzungen der Kommission nehmen der Ministerpräsident und der Außenminister teil. Zur Zeit garantiert diese Institution die Schaffung und Wahrung des politischen Konsenses unter den parlamentarischen Parteien hinsichtlich des in der EU zu vertretenden nationalen Standpunktes in den Fragen der Integration. Dieses Forum bedeutet die höchste Ebene der Abstimmung unter den im Parlament vertretenen politischen Kräften. Die Kommission tagt mindestens einmal im Monat und stimmt ihre Sitzungen mit den Sitzungen des Europäischen Rates und den wichtigeren Ratssitzungen ab. Auf den Beratungen der Großen Kommission berichten die zuständigen Minister regelmäßig über die aktuellen Fragen des Beitrittsprozesses sowie über die Sitzungen des Europäischen Rates. Nicht selten konnten sich die Leiter der für die Beitrittskampagne verantwortlichen Organisation von der Großen Kommission informieren lassen. Durch ihre bisherige Tätigkeit hat die Große Kommission bewiesen, dass sie zum Garanten für die Entwicklung der Strukturen und eines den ungarischen Bedürfnissen angepassten institutionellen Systems nach dem Beitritt werden kann.

Wir vertreten die Ansicht, dass die Beziehungen zwischen dem nationalen Parlament und der nationalen Regierung auch in der Zukunft von den einzelnen Mitgliedsstaaten geregelt werden müssen. In Ungarn wird zur Zeit ein Regelsystem ausgearbeitet, das das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament in den EU-bezogenen Entscheidungen sowie die Miteinbeziehung des Parlaments zum Inhalt hat. Im Dezember, als wir die Verfassung Ungarns - im Interesse des EU-Beitrittes - änderten, wurde in die Verfassung aufgenommen, dass die Regierung dem Parlament alle Vorschläge zukommen lassen muss, die im Entscheidungsverfahren der EU-Institutionen mit Regierungsbeteiligung auf der Tagesordnung stehen. Die geänderte Verfassung legt des Weiteren fest, dass ein Gesetz über die Kontrollzuständigkeit des Parlaments, das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament sowie über die detaillierten Regeln der Informationspflicht der Regierung, dem zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten zustimmen, beschlossen werden muss. Die Große Kommission hat eine Expertengruppe beauftragt, das Konzept dieses Gesetzes zu erarbeiten. Die Verabschiedung des Gesetzes könnte im Sinne unserer Pläne noch am Ende dieses Jahres erfolgen. Es wäre jetzt verfrüht, darüber zu sprechen, welche Kompetenzen das Gesetz dem Ungarischen Parlament verleihen wird. Dennoch zeichnet sich bereits jetzt klar ab, dass das Parlament in der Zukunft bei der Gestaltung, Beeinflussung und nachträglichen Kontrolle der Regierungsposition im Europäischen Rat eine wesentliche Rolle spielen wird.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete!

Gestatten Sie mir bitte, dass ich einige Worte über die fernere Zukunft, über die Rollen und Aufgaben des Parlaments nach dem Beitritt äußere. Ich glaube, wir Parlamentarier sind uns darüber einig, dass die Miteinbeziehung der nationalen Parlamente in die Entscheidungsfindung der Europäischen Union unerlässlich ist. Diejenigen Zuständigkeiten, über die die nationalen Parlamente gegenwärtig verfügen, sind nicht ausreichend und ermöglichen es nicht, dass die Parlamente der Mitgliedsstaaten ihre Meinung in den Fragen, die die nationale Souverenität betreffen, zum Ausdruck bringen. Dem möchte ich noch hinzufügen, dass in Bereichen wie Außen- und Sicherheitspolitik der EU sowie Justiz und Inneres überhaupt keine parlamentarische Kontrolle zur Geltung kommt: auf diesen Gebieten ist nicht einmal das Europäische Parlament an den Entscheidungen beteiligt. Meiner Meinung nach sollten die nationalen Parlamente in die Bereiche mit einbezogen werden, d. h. wo die Entscheidungsfindung im Rahmen der Europäischen Union eigentlich national, auf der Ebene des Mitgliedsstaates stattfindet. Eine Art Kontrolle, parlamentarische Aufsicht wäre auch in der "Grauzone" nötig, wo die nationale parlamentarische Kontrolle nicht mehr, die gemeinschaftliche jedoch noch nicht funktioniert.

Der andere Bereich, in dem auch den nationalen Parlamenten eine Rolle zukommt, ist die Kontrolle der Subsidiarität. Die Aufgabe des nationalen Parlamentes wäre, das erste Signal zu geben. Das nationale Parlament würde Gesetzesinitiativen überprüfen, ob sie mit dem Prinzip der Subsidiarität im Einklang stehen oder nicht; im letzteren Falle würde das Parlament dem Unterbreiter des Vorschlages ein Signal geben. Die technischen Details könnten diskutiert werden, aber wir unterstützen voll und ganz die Vorstellung, dass im Falle einer bestimmten Anzahl von nationalen Parlamenten, die ein begründetes Signal geben, die Kommission den Vorschlag zum Zwecke der Überarbeitung zurückbekommt. Die nationalen Parlamente könnten auch hier die Lücke füllen, die sich in der gegenwärtigen Praxis der EU-Institutionen beobachten lässt; somit könnten die Parlamente zum Hüter der Subsidiarität werden.

Die nationalen Parlamente müssen mehr sein als Gesetzesfabriken, Umsetzer der EU-Gesetzgebung, durch ihre Regierungen müssen sie zu Gestaltern dieser Gesetze werden. Wenn in den nationalen Parlamenten über die Fragen der Integration regelmäßig und allgemein verständlich debattiert wird, kann sich die Öffentlichkeit auch besser vorbereiten, was der Europäischen Union wiederum eine stärkere Legitimation verleiht.

Wenn wir schon beim Thema sind, lassen Sie mich bemerken, dass der Ansatz irrtümlich ist, der den Parlamenten nur eine abschließende legitimierende Rolle zuspricht, denn die Parlamente können nur dann erfolgreich sein, wenn sie den Entscheidungsprozess proaktiv beeinflussen. Aus diesem Grunde sind wir mit den Empfehlungen einverstanden, die im Konvent in Bezug auf die Rolle der nationalen Parlamente bisher formuliert wurden.

Sehr geehrte Kollegen, meine Damen und Herren!

Ich begann meine Rede mit den Worten, dass der Beitritt zur Europäischen Union im Laufe der Geschichte Ungarns einen Punkt markiert, der einzigartig für das Schicksal der ungarischen Nation ist. Zum Schluss möchte ich bemerken, dass diese Veränderung auch die nationalen Parlamente betrifft. Es muss erreicht werden, dass die Stimme der nationalen Parlamente deutlich zur Geltung kommt bei den Entscheidungen der Europäischen Union, die die Tätigkeit der Parlamente grundlegend betreffen. Es wird wichtig sein, dass wir die technischen Details, die institutionellen Strukturen ausarbeiten, und diesbezüglich müssen die nationalen Parlamente Vorreiter sein. Noch wichtiger ist jedoch, dass wir im Netze der technischen Details, der juristischen Mittel das geistige Vermächtnis, das wir von den Urhebern des einheitlichen Europas geerbt haben, nicht verlieren und ständig vor Augen führen.

Ich danke für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.

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letzte Änderung dieser Seite : 15.05.2003
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